Photovoltaik-Anlagen

Die Erzeugung von lokalen, erneuerbaren Energie ist eine der wichtigsten Stellschrauben zum Erreichen der Göttinger Klimaziele. Der Ausbau von Windenergie im Stadtgebiet ist, aufgrund mangelnder Flächen, nur begrenzt möglich und so ist es vor allem die Solarenergie, die gestärkt werden muss. Bisher sind nur vier Prozent (Stand: 2020) der potentiellen Dächer in Göttingen mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bestückt. Die Stadt steht somit gemeinsam mit den Bürger*innen vor der Gemeinschaftsaufgabe dem Göttinger Solarausbau neuen Schwung zu geben.
Wo Sie sich Informationen zum Bau einer PV-Anlage einholen können und wie die Stadt Sie dabei finanziell unterstützt, erfahren Sie auf dieser Seite. Die ersten, vom Fördermodul Solar mitfinanzierten, Solaranlagen wurden installiert.
Beratungs- und Informationsangebote
Solar-Check
Impulsberatung „Solar“ für kleine und mittlere Unternehmen
Solardachdachkataster Göttingen
Schritt für Schritt zur eigenen Solaranlage
EAM Netz
Wenn Sie Strom und Gas aus eigener Erzeugung in das öffentliche Netz einspeisen möchten, sollten Sie sich über die Anforderungen und Voraussetzungen informieren. Ob zum Anschluss Ihrer Anlage, den Regelungen des Einspeisemanagements oder zur Vergütung Ihrer bereitgestellten Energie: >>hier erfahren Sie alles Wissenswerte.
Verpachtung von städtischen Dächern für PV-Anlagen
Wer kein eigenes Dach hat, kann auch auf einem fremden Dach investieren. Die Stadt Göttingen stellt z.B. geeignete Dächer ihrer Gebäude für Investoren zur Verfügung. Dazu wird zwischen Stadt und Investor ein Vertrag geschlossen, der eine einmalige Pachtgebühr vorsieht. Die meisten geeigneten Dächer sind bereits belegt. Neu hinzukommende Dächer werden jeweils auf der Internetseite der Stadt Göttingen öffentlich ausgeschrieben.
Ansprechpartner: >> A. Loewen
Förderung Solar
Aktuell: Der Fördertopf für das Fördermodul Solar des KlimaFonds wurde aufgestockt! Die Warteliste zur Förderung wird momentan chronologisch geprüft, wird jedoch den Topf nicht ausschöpfen. Es können daher gerne wieder Fördergelder beantragt werden, so lange der Topf noch gefüllt ist. Wie das geht erfahren Sie im folgenden FAQ. (Stand: 20. Juni 2022)
Das Ziel des Fördermoduls Solar, besteht darin lokale Energieerzeuger*innen in Göttingen zu fördern und Bürger*innen finanziell dabei zu unterstützen, ihre Stromerzeugung über eigene PV-Anlagen und Module klimafreundlicher zu gestalten, um so einen entscheidenden Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energie im Göttinger Stadtgebiet und somit zum Erreichen der Göttinger Klima-Ziele zu leisten.
Über drei verschiedene Maßnahmen sollen möglichst verschiedenen Bürger*innen die Möglichkeit gegeben werden finanzielle Unterstützung zu erfahren. So können sowohl Mieter*innen (Maßnahme I), als auch Hauseigentümer*innen oder deren Vertretungsberechtigte (Maßnahme II und III) die Förderung beantragen.
Falls Sie bei der Beantragung Hilfe benötigen steht Ihnen das Team vom Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung gerne zur Verfügung.
Maßnahme I: Balkonsolarmodule
Mit Balkonsolarmodulen können auch Mieter*innen die dezentrale Produktion aus er-neuerbaren Energien unterstützen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht. Balkonsolarmodule stellen eine attraktive Ergänzung zu den herkömmlichen größeren Dach-PV-Anlagen dar und bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten (z.B. auf Balkon, Carport, Terrasse oder Fassade).
Die Stadt Göttingen fördert die Anschaffung eines Balkonsolarmoduls (Leistung 300 Watt je Modul) mit einem pauschalen Zuschuss von 180 €. Es können maximal Balkonsolarmodule mit einer ins gesamten Leistung von 600 Watt pro Balkon und Antragsteller*in beantragt werden (i.d.R. zwei Module)
Vorrausetzung: Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden.
Maßnahme II: PV-Anlagen > 1kWp
Maßnahme III: Innovationsbonus
Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf intensiv genutzten Gründächern, kombinierte Photovoltaik/Solarthermie Kollektoren, Belegung der Volldachfläche und andere innovative Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie im Göttinger Stadtgebiet erhalten einen Innovationszuschuss.
Der Innovationszuschuss beträgt 50 % der Fördersumme der beantragten Maßnahme II.
Die ersten, vom Fördermodul Solar mitfinanzierten, Solaranlagen wurden installiert.
Um was für Photovoltaik-Anlagen es sich dabei handelt und was Göttinger*innen dazu bewegt hat, sich für selbsterzeugten, klimafreundlichen Strom zu entscheiden, finden Sie in folgenden Plakaten:
FAQ zur Antragstellung
Wer ist antragberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtige oder Mieter, die den Ausbau von Solaranlagen im Göttinger Stadtgebiet im Sinne des Förderprogramms verwirklichen wollen. Ausgenommen hiervon sind private und öffentliche Unternehmen. Die Gebäude für die Solaranlagen müssen sich im Göttinger Stadtgebiet befinden.
Welche Verpflichtungen gibt es?
Für die drei beschriebenen Maßnahmen gelten folgende Förderbedingungen:
- Anmeldung der Maßnahmen bei den örtlichen Netzbetreibern*innen:
Die zu fördernden Maßnahmen müssen bei den örtlichen Netzbetreibern*innen angemeldet werden.
- Bezug von Ökostrom von möglichst lokalen Energieanbieter*innen:
Um die lokalen Energiestrukturen zu stärken und lokale, nachhaltige Energieanbieter*innen zu unterstützen, verpflichten sich Antragstellende Ökostrom von möglichst regionaler Ökostromanbieter zu beziehen.
- Anmeldung im Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren.
- Bei Maßnahme II und III:
Nachweisliche Abnahme der Anlage von den örtlichen Netzbetreiber*innen.
Welche freiwilligen Verpflichtungen gibt es?
Öffentlichkeitsarbeit:
Um den Ausbau von Solaranlagen gemeinsam mit den Göttinger Bürger*innen zu gestalten, ist es wichtig das Interesse für Maßnahmen zum Ausbau von Solaranlagen zu wecken und über Möglichkeiten der Eigenbeteiligung zu informieren. Dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Personen, die im Rahmen der Förderung Maßnahmen zum Ausbau von Solaranlagen im Göttinger Stadtgebiet realisieren konnten, nehmen in diesem Zusammenhang eine motivierende Vorbildfunktion ein.
Um dieser Vorbildfunktion nachzukommen können die Antragstellenden gerne mit den Unterlagen zur Mittelanforderung folgende öffentlichkeitswirksamen Materialien einreichen:
- Ein Foto der realisierten Maßnahme.
- Ein kurzes Erfahrungs-Statement zum Nutzen der geschaffenen Maßnahme. Die Formulierung ist den Antragstellenden frei überlassen.
- Die Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung.
Auf Wunsch werden die personenbezogenen Daten natürlich auch anonymisiert.
Was umfasst die Förderung?
Die Förderung erfolgt als zweckgebundener, nicht zurückzahlbarer Zuschuss nach der Realisierung der beschriebenen Maßnahmen. Für die einzelnen geförderten Maßnahmen ergibt sich folgender Umfang:
Maßnahme I: Balkonsolarmodule
Die Stadt Göttingen fördert die Anschaffung eines Balkonsolarmoduls (Leistung 300 Watt) mit einem pauschalen Zuschuss von 180 €. Es können maximal Balkonsolarmodule mit einer Leistung von 600 Watt pro Balkon und Antragsteller*in beantragt werden (i.d.R. zwei Module)
Maßnahme II: PV-Anlagen > 1kWp
Die Förderung beträgt 180 € pro installierte Leistung (kWp).
Maßnahme III: Innovationsbonus
Der Innovationszuschuss beträgt 50 % der Fördersumme der beantragten Maßnahme II.
Die Höhe der in diesem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel beläuft sich einmalig auf insgesamt 60.000€.
Die Förderquote ist i.d.R. auf maximal 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto) begrenzt.
Was umfasst die Förderung nicht?
- die Realisierung der oben beschriebenen Maßnahmen in Eigenleistung, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen oder Anteile an Maßnahmen
- Maßnahmen, die bereits durch Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber*innen gefördert werden
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Grundlage für die Antragstellung und Förderung im Rahmen dieser Richtlinie sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen. Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel vorweisen, werden nur unter Vorbehalt der Ergänzung und Bearbeitung entgegengenommen:
1) Das ausgefüllte Antragsformular inkl. der Einverständniserklärung mit der Unterschrift der antragsberechtigten, antragstellenden Person.
2) Einen Lageplan bzw. wenn ein Lageplan nicht vorhanden ist, ein Foto von dem Standort der beantragten PV Anlage
Je nach Eigentumsverhältnis und Gebäude kommen noch folgende Nachweise hinzu:
3) Das Einverständnis des Vermieters, sollte es sich bei der antragstellenden Person nicht um den Haus- oder Wohnungseigentümer handeln.
4) Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, sollte das Gebäude für die PV-Anlagen unter Denkmalschutzbestimmungen als Denkmal eingestuft worden sein.
5) Eine Genehmigung nach § 173 BauGB (Erhaltungssatzung), sollte das Gebäude für die PV-Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegen.
Falls es sich bei der beantragten Maßnahme um die Maßnahme III handelt zusätzlich:
6) Eine Kurzbeschreibung der Maßnahme (inkl. des Maßnahmenziels und des Innovationscharakters der Maßnahme).
Falls die Maßnahme vor dem in Kraft treten der Förderrichtlinie aber nach dem 12. November 2021 begonnen wurde: 7) Einen Nachweis über den Maßnahmenbeginn in Form der Beauftragung des Unternehmens oder der Bestellung der Anlage.
Alle notwendigen Formulare und Zusatzinformationen zur Antragstellung finden Sie weiter unten unter „Hinweise und Formulare“
Wo schicke ich meine Unterlagen zum Förderantrag hin?
Anträge auf Förderung sind schriftlich bei der Stadt Göttingen, Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen einzureichen.
Muss ich den Antrag vor oder nach der Realisierung meiner PV-Anlage stellen?
Der Antrag auf Zuwendung im Rahmen dieser Richtlinie ist grundsätzlich vor der Realisierung der Maßnahme zu stellen.
Welche Fristen gibt es sonst noch?
- Förderzeitraum: Ab dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie bis zum 01. Dezember 2022. Zum 31. Dezember endet zunächst die Geltung des Fördermoduls Solar.
- Frist Förderantrag: Der Antrag muss bis zum 31. Juli 2022 gestellt werden. Dabei stehen für das gesamte Förderprogramm insgesamt 60.000€ zur Verfügung, die Verteilung der Fördermittel erfolgt daher nach dem Windhund-Prinzip („First come-first-serve-Prinzip“).
- Frist Mittelanforderung: Die vollständigen Nachweise für die Mittelanforderung müssen bis zum 31. Oktober 2022 vorliegen.
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Gefördert werden auch die oben genannten Maßnahmen, die nach dem 12. November 2021 begonnen wurden und noch nicht durch die Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden. Der Maßnahmenbeginn ist das Datum der Beauftragung des Unternehmens oder der Bestellung der Anlage.
Wie erfolgt die Mittelanforderung?
Bis zum 31. Oktober 2022 ist von den Antragsteller*innen zur Mittelanforderung ein Verwendungsnachweis zu erstellen und der Stadt Göttingen vorzulegen.
Folgende Unterlagen werden für eine Mittelanforderung benötigt:
- Das Formular zur Auszahlung der Projektfördermittel
- Eine Kopie der Rechnung der zweckgebundenen Anschaffung, sowie die Kontoauszüge, aus denen Betrag und Datum der Bezahlung der zweckentsprechenden Rechnung hervorgeht.
- Ein Nachweis über den Bezug von möglichst lokalem Ökostrom.
Bei Maßnahme II und III:
- Ein Nachweis, dass die geförderten Maßnahnamen durch die örtlichen Netzbetreiber abgenommen wurden.
Freiwillige Nachweise:
- ein Foto
- Erfahrungs-Statement
- die Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung für die oben beschriebene Öffentlichkeitsarbeit
Eigenbelege werden nicht akzeptiert.
Wann werden die Fördermittel für die PV-Anlage ausgezahlt?
Grundsätzlich wird der Zuschuss nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. In Ausnahmefällen sind auch Teilzahlungen vor Abschluss möglich. Diese sind durch ein formloses Schreiben zu beantragen und durch (Teil-)Verwendungsnachweise zu belegen. Für diese gelten die gleichen Anforderungen wie für Verwendungsnachweise, die zum Abschluss der Maßnahme gestellt werden.
Die Mittel werden grundsätzlich nur auf das Konto der Zuwendungsempfänger*innen ausgezahlt.
Kann ich weitere Förderung für diese Maßnahme bei anderen Fördermittelgeber beantragen?
Hinweise und Formulare
Hinweise:
Formulare zum Stellen eines Förderantrages:
Ggf. >> Antrag auf Genehmigung nach § 173 BauGB (Erhaltungssatzung)
Formulare zur Mittelanforderung:
Bei Zustimmung der Öffentlichkeitsarbeit (siehe FAQ Welche freiwilligen Verpflichtungen gibt es?)
FAQ zur Umsetzung
Wo kann ich mich beraten lassen?
Sind PV-Anlagen sicher oder erhöhe ich damit z. B. die Brandgefahr an meinem Gebäude?
Defekte PV-Anlagen können, wie alle elektrischen Anlagen, einen Brand auslösen. Das Fraunhofer-Institut, bewertet dieses Risiko jedoch nicht höher als bei anderen technischen Anlagen:
„Die Einhaltung der bestehenden Regeln durch qualifizierte Fachkräfte ist der beste Brandschutz. 0,006 Prozent der Photovoltaikanlagen verursachten bisher einen Brand mit größerem Schaden. […] Photovoltaikanlagen stellen im Vergleich mit anderen technischen Anlagen kein besonders erhöhtes Brandrisiko dar. Auch für die elektrische Sicherheit gibt es ausreichend vorhandene Regeln – wichtig ist, dass sie auch eingehalten werden. Brände entstanden oft dann, wenn unerfahrene Installationstrupps im Akkord Anlagen installieren. Werden die Solarstecker mit der Kombizange statt mit Spezialwerkzeug angebracht oder nicht kompatible Stecker verwendet, dann ist die Schwachstelle vorprogrammiert. Hier dürfen Anlagenbetreiber nicht an der falschen Stelle sparen.“ (Quelle: Fraunhofer-Institut, „Aktuelle Fakten zur PV“)
Damit Göttinger*innen auf der sicheren Seite sind, wird bei dem Fördermodul beispielsweise der Einbau der PV-Anlagen über eine Fachkraft oder bei Balkon-Solaranlagen der Wielandstecker gefordert.
Kann ich für ein Balkonsolarmodul mit Schukostecker Fördermittel beantragen?
Benötige ich für PV-Anlagen einen neuen Zähler vom örtlichen Netzbetreiber EAM-Netz?
Ist ein Zählertausch für ein Balkonsolarmodul notwendig?
Wie melden ich ein Balkonsolarmodul bei der EAM Netz an?
Hier ist die EAM Netz gefragt: >> hier finden Sie die Antwort
Bitte denken Sie daran, Ihre Mikro-PV-Anlage im Marktstammdatenregister der BNetzA www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.
Ich habe Fragen rund um den Anschluss meiner PV-Anlage
Benötige ich eine Baugenehmigung für meine PV-Anlage?
Wie finde ich heraus, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht?
Mein Gebäude steht unter Denkmalschutz, kann ich trotzdem eine PV-Anlage anbauen?
Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, erteilt die Denkmalschutzbehörde nur in Ausnahmefällen Genehmigungen.
Mein Gebäude fällt unter die Erhaltungssatzung. Woher bekomme ich eine Genehmigung nach § 173 BauGB?
Mit einer wie hohen jährlichen Stromerzeugung kann ich rechnen?
Lohnt sich die Anschaffung einer PV-Anlage eigentlich bzgl. ihrer Energiebilanz?
Die kurze Antwort lautet: ja.
Die lange Antwort lautet: Die energetische Amortisationszeit beträgt in Deutschland je nach Anlage 1, 6 – 2,1 Jahre. D.h. nach dieser Zeitspanne ist die investierte Primärenergie zur Herstellung der Anlage, durch den Betrieb der Anlage wieder eingeholt.
(Quelle: Fraunhofer-Institut, „Aktuelle Fakten zur PV“)
Kontakt
Stadt Göttingen
Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
E-Mail: klimaschutz@goettingen.de
Telefon: +49 551 400-3939